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Gerichtsvollzieher 

Die Gerichtsvollzieher sind mit Zustellungen, Ladungen und der Zwangs-vollstreckung betraut. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung sind sie für die Pfändung beweglicher Sachen und für die Ermittlung pfändbarer Vermögensgegenstände beim Schuldner zuständig.

Daneben führen Gerichtsvollzieher die Zustellung von Schriftstücken im Parteibetrieb durch und erfüllen Aufgaben im Rahmen von Scheck- und Wechselprotesten.
Die Gerichtsvollzieher sind in der Durchführung ihrer Dienstgeschäfte einerseits selbständig, andererseits an die bundeseinheitliche Ge-schäftsanweisung für Gerichtsvollzieher gebunden.
Jeder Gerichtsvollzieher hat seinen eigenen Bezirk. Die Bezirke sind nach Ortschaften beziehungsweise Straßen aufgeteilt, wenn Sie insoweit Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht.
Die Gerichtsvollzieher haben jeweils eigene Büros, sie unterstehen jedoch der Dienstaufsicht des des Präsidenten/Direktors des Amtsgerichts.

Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Welcher Gerichtsvollzieher für Ihr Anliegen zuständig ist, richtet sich in der Regel nach der Wohnadresse oder dem Firmensitz des Schuldners.

Aufträge und Schriftstücke, die für die Gerichtsvollzieher bestimmt sind, adressieren Sie bitte - auch wenn der Name des zuständigen Gerichtsvollziehers bekannt ist - an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts.

Im elektronischen Rechtsverkehr ist insoweit das EGVP-Postfach des Amtsgerichts maßgeblich.

Das zuständige Amtsgericht können Sie mit Hilfe der Orts- und Gerichtsdatei ermitteln:
https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche

In der Gerichtsvollzieherverteilerstelle werden alle eingehenden Schriftstücke zunächst nach Gerichtsvollzieherbezirk sortiert und unverzüglich an den jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet. Etwaige Verzögerungen durch krankheits- oder urlaubsbedingte Abwesenheiten können durch Einreichung über die Gerichtsvollzieherverteilerstellen vermieden werden.

Bitte beachten Sie, dass für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen ein Formularzwang besteht.

Das Formular können Sie hier aufrufen.

Forderungsaufstellung zum Gerichtsvollzieherauftrag

Hinweisblatt zum Gerichtsvollzieherauftrag

Wegweiser - Gerichtsvollzieherverteilerstelle


Aufträge/Anträge, die für die Gerichtsvollzieher des  Bezirks des Amtsgerichts bestimmt sind, sollten an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Tettnang gerichtet sein, wenn Sie nicht wissen, welcher Gerichtsvollzieher genau für Ihr Anliegen zuständig ist.


 

Zuständigkeiten im Bezirk:

Die Gerichtsvollzieher arbeiten selbständig, sind aber den Amtsgerichten zugeordnet.



bitte beachten:

das Büro Hertle/Kessler/Raschka

befindet sich in der

Kolpingstr. 3 (1.Stock), 88069 Tettnang 



Die Gerichtsvollzieherinnen Müller und bel

halten ihre Sprechstunden

im Gebäude des Amtsgerichts (siehe Hinweise weiter unten) ab



Obergerichtsvollzieher Kessler:


Kolpingstr. 3 (1.Stock),   88069 Tettnang,  

Tel.: 07542 - 9537623  Fax: 07542 - 9539589

email: ogv.raschka@gvpost.de

Sprechzeiten:       

Montag    14.00 Uhr - 16.00 Uhr  

Mittwoch 14.00 Uhr - 16.00 Uhr



Gerichtsvollzieherin Hübel: 

Montfortplatz 1,   88069 Tettnang, 

Handy-Nr. 017650885234  Fax: 07531 - 9360663  

email: b.huebel@gvpost.de

Sprechzeiten:        

Dienstag     10.00 Uhr - 11.30 Uhr 

Die Sprechzeiten finden im Amtsgericht Tettnang in Raum 41b (linker Flur nach dem Haupteingang) statt.

Frau Gerichtsvollzieherin Hübel ist auch für die "NEUE MESSE" in Friedrichshafen zuständig

                               

Obergerichtsvollzieher Hertle:

Kolpingstr. 3 (1.Stock),   88069 Tettnang, 

Tel.: 07542 - 9396733  Fax: 07542 - 9539589

email: gv.hertle@gvpost.de

Handy-Nr.: 01622464801 

Sprechzeiten:       

Dienstag      14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Donnerstag  14.00 Uhr - 16.00 Uhr 



Gerichtsvollzieherin Müller:

Montfortplatz 1,  88069 Tettnang,

Handy-Nr.: 015228661217  Fax:07542 - 519 - 129  

email: mueller@gvpost.de

Sprechzeiten:        

Dienstag   14.00 Uhr  - 15.00 Uhr

Donnerstag 9.30 Uhr - 11.00 Uhr 

sowie nach vereinbarung

Die Sprechzeiten finden im Amtsgericht Tettnang in Raum 41b (linker Flur nach dem Haupteingang) statt.



Obergerichtsvollzieher Überall:


Kolpingstr. 3 (1.Stock), 88069 Tettnang,

Handy-Nr. 0172 5814203

email: gv-ueberall@gvpost.de

Sprechzeiten:

Montag 10.00 Uhr - 12.00 Uhr

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